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Unternehmertum

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Foto: Bundestag

Quasi in letzter Minute hat der Deutsche Bundestag Ende Juni eine Änderung des Erbschaftsrechts beschlossen,

die besonders für Unternehmenserben von Bedeutung ist. Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der

CDU/CSU-Bundestagsfraktion und von Beruf Steuerberaterin, hat die wesentlichen Neuerungen in einem Gast-

beitrag für den WIRTSCHAFTSSPIEGEL zusammengefasst.

Bundestag beschließt

Erbschaftsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat uns

Ende 2014 beauftragt, bis zum 30. Juni

2016 Neuregelungen zur Verschonung

von Betriebsvermögen zu schaffen.

Karlsruhe hatte die niedrigere Besteue-

rung von Betriebsvermögen ausdrück-

lich erlaubt, wenn dies dem Erhalt von

Arbeitsplätzen dient. Das Erbschaft-

steuergesetz darf in seiner Struktur und

Zielrichtung also weiterhin mittel-

standsfreundlich ausgestaltet werden.

nehmenswerte hinausgehen dürfe. Be-

mängelt wurde, dass das Verwaltungs-

vermögen, z.B. Firmenguthaben auf

Konten, zu weitgehend verschont wer-

de.

Eine Verschonung des gesamten Be-

triebsvermögens dürfe nicht gewährt

werden bei 50 Prozent nicht begünstig-

tem Verwaltungsvermögen innerhalb

des Betriebsvermögens.

Was wurde beanstandet?

1. Kleine Betriebe:

Das Verfassungsgericht hat beanstandet, dass kleine

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten pauschal steuer-

frei blieben. Es sah das Regel-Ausnahme-Verhältnis

verletzt, da mehr als 90 Prozent der Betriebe von die-

ser Regelung profitierten.

2. Mittlere und große Betriebe:

Die Karlsruher Richter haben außerdem die Vorgabe

gemacht, dass eine Verschonung ohne Prüfung eines

tatsächlichen Bedürfnisses nicht über mittlere Unter-

.

Antje Tillmann, MdB (CDU), zu Änderungen im Erbschaftssteuerrecht für Unternehmenserben

.