Thüringen richtet seine Investitionsförderung noch stärker auf den Mittelstand aus. Dazu hat das Wirtschafts-
ministerium neue Fördermöglichkeiten in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ (GRW) – das wichtigste Instrument der Unternehmensförderung in den neuen Ländern – aufgenommen.
Investitionsförderung wird stärker
auf Mittelstand zugeschnitten
„Wir wollen zusätzliche Anreize für mit-
telständische Investitionen setzen und
das Wachstum der Unternehmen aus
dem Bestand heraus noch besser unter-
stützen“, sagte Thüringens Wirtschafts-
minister Wolfgang Tiefensee. Die aktu-
ellen Änderungen seien auch eine
Antwort auf die Förderaktivitäten ande-
rer Bundesländer. Im vergangenen Jahr
wurden in Thüringen Fördermittel in
Höhe von 73 Millionen Euro für 92 In-
vestitionsvorhaben von Unternehmen
zugesagt. Mit den geplanten Investi-
tionen von 351 Millionen Euro werden
mehr als 730 neue Arbeitsplätze ge-
schaffen. Aktuell liegen weitere Förder-
anträge von 51 Unternehmen mit ei-
nem Investitionsvolumen von 225
Millionen Euro vor. Damit könnten rund
400 zusätzliche Arbeitsplätze entste-
hen.
Die Neujustierung der GRW-Förderung
umfasst u.a. folgende Neuerungen:
Die Lohnkostenförderung wird für
neu geschaffene Arbeitsplätze mit ei-
ner Jahresbruttolohnsumme von min-
destens 35.000 Euro wieder einge-
führt.
Der Basisfördersatz für kleine Unter-
nehmen (< 50 Beschäftigte) wird von
20 auf 25 Prozent angehoben. Damit
kann der Höchstfördersatz (35 Pro-
zent der Investitionssumme) durch
entsprechende Zuschläge künftig
schneller erreicht werden.
Die Sicherung von Arbeitsplätzen
kann künftig auch dann gefördert
werden, wenn das Unternehmen be-
sondere Forschungsanstrengungen
unternimmt. Bisher war dies nur über
ein sog. „Lohnsteigerungskriterium“
möglich.
Neu ist auch die Förderung immate-
rieller Wirtschaftsgüter wie Patente,
Lizenzen oder Nutzungsrechte, die in
der Industrie 4.0 eine wachsende
Bedeutung haben.
Weitere Neuerungen sind die För-
derung stillgelegter (oder von Still-
legung bedrohter) Betriebsstätten
oder die Aufhebung des Branchen-
ausschlusses für die Druckereibran-
che – nachdem seit Juli 2014 bereits
die Branchenausschlüsse für Logistik,
Groß- und Versandhandel, Recycling,
Papierherstellung und baunahe Wirt-
schaftszweige aufgehoben worden
waren.
„Mit dieser Nachjustierung nehmen wir
die Vorschläge und Wünsche aus der
Wirtschaft auf und schaffen zusätzliche
Fördermöglichkeiten für kleine und
mittlere Unternehmen“, sagte Tiefensee.
Bereits im vergangenen Jahr sei der
Großteil der Investitionen aus dem Mit-
telstand gekommen–von den 92 geför-
derten Unternehmen waren allein 84
KMU, die allein mehr als 500 Arbeits-
plätze schaffen werden. (em)
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