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Thüringen richtet seine Investitionsförderung noch stärker auf den Mittelstand aus. Dazu hat das Wirtschafts-

ministerium neue Fördermöglichkeiten in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-

struktur“ (GRW) – das wichtigste Instrument der Unternehmensförderung in den neuen Ländern – aufgenommen.

Investitionsförderung wird stärker

auf Mittelstand zugeschnitten

„Wir wollen zusätzliche Anreize für mit-

telständische Investitionen setzen und

das Wachstum der Unternehmen aus

dem Bestand heraus noch besser unter-

stützen“, sagte Thüringens Wirtschafts-

minister Wolfgang Tiefensee. Die aktu-

ellen Änderungen seien auch eine

Antwort auf die Förderaktivitäten ande-

rer Bundesländer. Im vergangenen Jahr

wurden in Thüringen Fördermittel in

Höhe von 73 Millionen Euro für 92 In-

vestitionsvorhaben von Unternehmen

zugesagt. Mit den geplanten Investi-

tionen von 351 Millionen Euro werden

mehr als 730 neue Arbeitsplätze ge-

schaffen. Aktuell liegen weitere Förder-

anträge von 51 Unternehmen mit ei-

nem Investitionsvolumen von 225

Millionen Euro vor. Damit könnten rund

400 zusätzliche Arbeitsplätze entste-

hen.

Die Neujustierung der GRW-Förderung

umfasst u.a. folgende Neuerungen:

Die Lohnkostenförderung wird für

neu geschaffene Arbeitsplätze mit ei-

ner Jahresbruttolohnsumme von min-

destens 35.000 Euro wieder einge-

führt.

Der Basisfördersatz für kleine Unter-

nehmen (< 50 Beschäftigte) wird von

20 auf 25 Prozent angehoben. Damit

kann der Höchstfördersatz (35 Pro-

zent der Investitionssumme) durch

entsprechende Zuschläge künftig

schneller erreicht werden.

Die Sicherung von Arbeitsplätzen

kann künftig auch dann gefördert

werden, wenn das Unternehmen be-

sondere Forschungsanstrengungen

unternimmt. Bisher war dies nur über

ein sog. „Lohnsteigerungskriterium“

möglich.

Neu ist auch die Förderung immate-

rieller Wirtschaftsgüter wie Patente,

Lizenzen oder Nutzungsrechte, die in

der Industrie 4.0 eine wachsende

Bedeutung haben.

Weitere Neuerungen sind die För-

derung stillgelegter (oder von Still-

legung bedrohter) Betriebsstätten

oder die Aufhebung des Branchen-

ausschlusses für die Druckereibran-

che – nachdem seit Juli 2014 bereits

die Branchenausschlüsse für Logistik,

Groß- und Versandhandel, Recycling,

Papierherstellung und baunahe Wirt-

schaftszweige aufgehoben worden

waren.

„Mit dieser Nachjustierung nehmen wir

die Vorschläge und Wünsche aus der

Wirtschaft auf und schaffen zusätzliche

Fördermöglichkeiten für kleine und

mittlere Unternehmen“, sagte Tiefensee.

Bereits im vergangenen Jahr sei der

Großteil der Investitionen aus dem Mit-

telstand gekommen–von den 92 geför-

derten Unternehmen waren allein 84

KMU, die allein mehr als 500 Arbeits-

plätze schaffen werden. (em)

Sie haben Zugriff auf mehr als 2,5 Mio. handelsregisterlich ein-

getragene deutsche Unternehmen. Relevante Firmeninforma-

tionen von Bürgel werden mittels modernster Crawler-Technik

tagesaktuell mit Daten u. a. aus dem Impressum der jeweiligen

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