Unternehmertum
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Der flächendeckende Mindestlohn hat in Deutschland eine größere Reichweite entfaltet, als im Vorfeld erwartet
wurde. Dass es dennoch bislang zu keinem massiven Stellenabbau gekommen ist, dürfte den vielfältigen alterna-
tiven Anpassungsreaktionen der Unternehmen und der guten konjunkturellen Arbeitsmarktlage zu verdanken
sein. Dies sind die zentralen Ergebnisse umfangreicher Forschungsarbeiten des ifo Instituts basierend auf dem ifo-
Konjunkturtest und einer gesonderten Betriebsbefragung in der gewerblichen Wirtschaft des Freistaats Sachsen.
Die Reichweite des Mindestlohns
wurde unterschätzt
„Die Reichweite des Mindestlohns en-
det bereits heute nicht bei 8,50 Euro je
Stunde. Der Kostendruck auf die Unter-
nehmen dürfte demnach höher sein, als
bislang in den maßgeblichen Schätzun-
gen berücksichtigt wurde“, erläutert
Michael Weber, Arbeitsmarktforscher in
der Dresdner Niederlassung des ifo
Instituts.
Zu der höheren Reichweite des Min-
destlohns dürfte beigetragen haben,
dass sich viele Unternehmen genötigt
sahen, den Lohnabstand zwischen
Hoch- und Geringqualifizierten auch
nach Einführung des Mindestlohns auf-
rechtzuerhalten. In einer vom ifo Ins-
titut begleiteten Sonderumfrage in der
gewerblichen Wirtschaft gab jeder drit-
te vom Mindestlohn betroffene Betrieb
an, auch Löhne oberhalb der Grenze von 8,50 Euro je
Stunde mindestlohnbedingt angehoben zu haben.
Jeder zehnte Betrieb war nach eigener Aussage allein
wegen solcher Mindestlohneffekte auf die höheren
Lohngruppen vom Mindestlohn betroffen. Ergänzende
Befragungen im Rahmen des ifo-Konjunkturtests zei-
gen, dass 13 Prozent der ostdeutschen und sogar
17 Prozent der westdeutschen Unternehmen die eige-
ne Betroffenheit vom Mindestlohn vor der Einführung
der Lohnuntergrenze unterschätzt haben.
Die betroffenen Unternehmen reagierten auf die Kos-
tensteigerungen vielfältig: Sie erhöhten ihre Preise,
stellten Investitionen zurück, kürzten die Arbeitszeit
ihrer Beschäftigten oder strichen Sonderzahlungen.
Soweit möglich, versuchten die Unternehmen einen
Stellenabbau kurzfristig zu vermeiden. Gleichwohl
sind bereits im ersten Jahr nach der Einführung des
flächendeckenden Mindestlohns deutliche mindest-
lohnbedingte Rückgänge in der Einstellungsbereit-
schaft der Unternehmen zu beobachten.
Am stärksten sind die Beschäftigungs-
wirkungen bei den Geringqualifizierten.
Die Ergebnisse beruhen auf einer Be-
triebsbefragung in der gewerblichen
Wirtschaft des Freistaats Sachsen im
Februar 2016, an der sich insgesamt
2.668 Betriebe beteiligten, sowie auf
dem ifo-Konjunkturtest, an dem monat-
lich ca. 7.000 Unternehmen des verar-
beitenden Gewerbes, des Bauhaupt-
gewerbes, des Großhandels und des
Einzelhandels teilnehmen. (em/tl)
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